Zukunftsoffen mit ANSI Z535.7

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Die ANSI Z535-Familie hat Zuwachs bekommen. Seit September 2024 gibt es ANSI Z535.7, deren Anwendungsbereich Sicherheitsinformationen in elektronischen Medien (Product Safety Information in Eletronic Media) sind. Wir bei Dokuwerk haben den neuen US-Standard unserer Bibliothek hinzugefügt und unter die Lupe genommen.

Es bietet sich an, ANSI Z535.7 mit ihrer großen Schwester ANSI Z535.6 zu vergleichen. Letztere ist nach wie vor die einzige Norm, die detaillierte Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung von Sicherheitsinformationen in Anleitungen und anderen Nutzungsinformationen gibt. Ihr ist auch die bewährte Unterscheidung in Warn- und Sicherheitshinweise zu verdanken, auch wenn sie nicht diese Bezeichnungen nutzt, sondern zwischen Grouped Safety Messages, Section Safety Messages und Embedded Safety Messages unterscheidet.

ANSI Z535.6 ist anwendbar auf herkömmliche Druckerzeugnisse. Nachvollziehbarerweise wird nun an den 7. Teil der Reihe die Erwartung gestellt, die Unterschiede oder Ergänzungen für elektronische Medien aufzuzeigen. Liefert ANSI Z535.7, oder lässt sie uns enttäuscht zurück, wie es der diesbezügliche Artikel in der Ausgabe September/Oktober 2025 der tekom-Zeitschrift technische kommunikation beklagt?

Enttäuschung resultiert zumeist aus mangelnder Übereinstimmung zwischen Erwartungshaltung und Realität. Wer von der neuen ANSI ein Füllhorn an Gestaltungsvorschlägen für sicherheitsrelevante Informationen auf Content Delivery Portalen, in Instruktionsvideos oder dynamisch präsentierten Schritt-für-Schritt-Anleitungen erwartet hat, wird tatsächlich enttäuscht. Denn ANSI Z535.7 bleibt insgesamt sehr unkonkret, aber das muss nicht zwingend von Nachteil sein. So wird technischen Redaktionen der Raum gelassen, im Rahmen der bewährten Konventionen flexibel und eigenverantwortlich auf die sehr heterogenen Herausforderungen elektronisch bereitgestellter Nutzungsinformationen zu reagieren.

Fassen wir das Wichtigste zusammen:

  • Regelungen, die bereits aus ANSI Z535.6 bekannt sind, werden beibehalten. Das betrifft zum einen die sprachlichen und grafischen Mittel, durch die eine Sicherheitsinformation transportiert werden kann: Warntext, Sicherheitszeichen und ggf. sonstige Bilder oder Zeichnungen. Zum anderen die konkreten Gestaltungselemente, mit denen die Sicherheitsinformation (in der Praxis der Warnhinweis) als solche gekennzeichnet wird: Signalwort, Safety Alert Symbol, Signalwortpanel und Safety Symbol. Auch die Regelungen zu Farben und Schriftgrößen entsprechen denen der ANSI Z535.6.
    Wer also in elektronischen Nutzungsinformationen diese typischen Bestandteile von Safety Messages verwenden möchte, sollte das in der bereits bekannten – und in ANSI Z535.7 wiederholten – Weise tun. Dadurch wird auch Konsistenz zu existierenden Druckerzeugnissen gewährleistet.
  • Gleichzeitig erlaubt die Norm in beiden Bereichen – Mittel zum Transport der Sicherheitsinformation und Gestaltungselemente zur standardisierten Kennzeichnung einer solchen – eine weitreichende Flexibilität. Damit trägt die Norm dem Umstand Rechnung, dass elektronische Nutzungsinformationen sehr heterogen und die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich schwer vorhersagbar sind. Man kann das als Generalerlaubnis lesen, nach Belieben Neues auszuprobieren – nur, wenn man beim Bewährten bleibt, muss man es in Übereinstimmung mit ANSI Z535.6 bzw. ANSI Z535.7 tun.
  • ANSI Z535.7 kündigt ferner die o.g. Unterteilung von Safety Messages in verschiedene Typen auf. Es wird nicht mehr zwischen Grouped Safety Messages, Section Safety Messages und Embedded Safety Messages unterschieden. Das ist sinnvoll, da vor allem die Abgrenzung der Grouped Safety Messages (das sind die Sicherheitshinweise) sehr stark an die Kapitelstruktur gedruckter Anleitungen gebunden ist. Auf ein CDP und mehr noch auf Instruktionsvideos ist das nur noch begrenzt oder gar nicht mehr anwendbar.
  • Konkret wird die neue Norm in zwei Punkten, und diese sind gut gewählt: Zum einen geht es um die Schriftgröße von Sicherheitsinformationen, die am Bedienpanel einer Maschine angezeigt werden. Die Schrift muss so groß sein, dass der Anwender sie lesen kann, ohne sich in einen eventuellen Gefährdungsbereich zu begeben.
    Zum anderen geht es um die Anzeigedauer sicherheitsrelevanter Informationen im Fall dynamischer Medien. Diese muss lang genug sein, damit die Sicherheitsinformation vollständig gelesen werden kann, oder steuerbar durch den Anwender, beispielsweise durch einen Weiter-Button.

ANSI Z535.7 ist nicht zuletzt ein Aufruf, die Standardisierung sicherheitsrelevanter Informationen für verschiedene elektronische Medien selbst in die Hand zu nehmen. Bei der tekom wird derzeit daran gearbeitet, beziehungsweise werden „Ideen diskutiert“.  Die Zurückhaltung der Norm bezüglich konkreter Vorschläge ist meiner Ansicht nach unterm Strich besser, als wenn Vorschläge unterbreitet würden, die aber ggf. wieder interpretierbar sind oder eine eigenständige Umsetzung hemmen, weil nicht klar ist, ob diese Umsetzung nun ANSI-konform ist oder nicht.

Autor: Madlen Nimz

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