Der digitale Produktpass

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Was ist der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass (DPP) ist ein produktspezifischer Datensatz, der bestimmte, gesetzlich festgelegte Informationen enthält und elektronisch über einen Datenträger zugänglich ist.

Der DPP wurde durch die Ökodesign-Verordnung (VO (EU) 2024/1781) eingeführt und ist somit Bestandteil des Green Deals der Europäischen Union. Die Informationen, die der DPP enthält, geben vor allem Auskunft über klima- und umweltrelevante Faktoren (z.B. CO₂-Fußabdruck, Zusammensetzung, Informationen zur Reparatur…). Hinsichtlich dieser Produktinformationen soll der DPP Transparenz entlang der Wertschöpfungskette erzeugen, Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus garantieren und eine Entscheidungshilfe für potenzielle Kunden und Wirtschaftsakteure bieten. Dabei soll es einen differenzierten Zugriff auf die im DPP enthaltenen Informationen geben. Die Ökodesign-Verordnung legt folgende Zielgruppen mit unterschiedlichen Zugriffrechten fest: Öffentlichkeit, Europäische Kommission, Marktüberwachungsbehörden und Personen mit „berechtigtem Interesse“.

Die Bereitstellung des DPP ist – genau wie die Bereitstellung der Anleitung / Nutzungsinformation – Pflicht des Herstellers.

Für welche Produkte gilt der digitale Produktpass?

Die Ökodesign-Verordnung (VO (EU) 2024/1781) ist eine Rahmenverordnung ohne spezifischen Produktbezug, die durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zu konkretisieren ist. Diese delegierten Rechtsakte werden einzelne Produktgruppen betreffen und die genauen Informationen festlegen, die deren Produktpässe enthalten müssen.

Die Ökodesign-Verordnung verpflichtet die Kommission zu einer Priorisierung. Produktgruppen, die bis 2030 vorrangig zu regulieren sind, sind z.B. Baustoffe wie Eisen, Stahl und Aluminium (die auch Zwischenprodukte im Maschinenbau sind), sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte (z.B. Waschmaschinen), elektronische Geräte und Textilien.

Mittelfristig müssen die meisten der auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte mit einem digitalen Produktpass ausgestattet sein. Dass ein Produkt keinen DPP hat, wird die Ausnahme sein, und nicht die Regel.

Was ist der digitale Batteriepass?

Der digitale Batteriepass ist der erste gesetzlich geregelte produktspezifische DPP. Der digitale Batteriepass wird durch die Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) eingeführt, die noch vor der Ökodesign-Verordnung in Kraft getreten ist.

Der digitale Batteriepass gilt für LV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Ab 18. Februar 2027 muss jede derartige Batterie, die in der EU in Verkehr gebracht wird, über einen digitalen Batteriepass verfügen.

Das deutsche Batteriepass-Konsortium hat in einer ersten Projektphase mehrere Umsetzungshilfen für die Erstellung des Batteriepasses erarbeitet (z.B. DIN DKE SPEC 99100 zu den Anforderungen an Datenattribute). In der derzeit laufenden zweiten Projektphase entwickelt das Konsortium eine Testumgebung für die technische Bereitstellung des Batteriepasses. Der Webauftritt des Konsortiums ist eine gute erste Adresse.

Welche Herausforderungen ergeben sich aus dem digitalen Produktpass?

Eine erste Herausforderung des DPP ist die Erhebung und Recherche derjenigen Informationen, die derzeit noch gar nicht vorhanden sind. Das betrifft wohl in erster Linie die umwelt- und klimarelevanten Daten, die von der EU gefordert werden.

Die anschließende zentrale Herausforderung ist das Management sämtlicher Informationen, die der digitale Produktpass enthalten muss. In der Regel liegen Produktinformationen in verschiedenen Formaten vor – z.B. eine Stückliste in Excel, die Baugruppen als CAD-Modell, die Anleitungen und Konformitätserklärungen XML-basiert im Redaktionssystem.

Um die Produktpässe mit vertretbarem Aufwand zu erstellen und, mehr noch, sie aktuell zu halten, sollten die benötigten Informationen in einem einheitlichen Format gepflegt werden, aus dem sie idealerweise direkt in den DPP überführt werden können. Es muss auch entschieden werden, welche der von der Ökodesign-Verordnung definierten Zielgruppen wie Zugriff auf diese Informationen erhält.

In jedem Fall zwingt der DPP die Hersteller, sich endgültig mit der Digitalisierung sämtlicher Produktinformationen zu beschäftigen.

Was hat die technische Dokumentation mit dem Produktpass zu tun?

Es gibt eine beachtliche Schnittmenge an Produktinformationen, die sowohl im digitalen Produktpass als auch in den Anleitungen vorhanden sind. Dazu gehören mit Hinblick auf die im Green Deal angestrebte Kreislaufwirtschaft vor allem Reparaturanleitungen, aber auch diverse technische Daten und Komponentenbeschreibungen. Darüber hinaus sind „Benutzerhandbücher, Gebrauchsanleitungen, Warn- oder Sicherheitshinweise“ ihrerseits in den DPP aufzunehmen.

Es ist erstrebenswert, dass die in den Produktpässen enthaltenen Informationen in einem einheitlichen Format vorliegen und zentral und medienneutral gepflegt werden. XML-basierte Redaktionssysteme wie Schema ST4, die in technischen Redaktionen üblich sind, leisten das alles. Unter Umständen wird ein automatisierter Informationsfluss zwischen ST4 und PIM-System gebraucht. Wenn es um die dynamischen, aktualisierbaren Inhalte des DPP, wie Leistungs- und Verbrauchsdaten, geht, ist der digitale Zwilling eine attraktive Option.

Ein weiteres großes Thema sind Metadaten, vor allem, wenn es um den differenzierten Zugriff durch verschiedene Zielgruppen geht. Taxonomien zu entwickeln und Informationseinheiten mit Metadaten zu bespicken, gehört ebenfalls zum Funktionsumfang von ST4 und ist ein alltäglicher Job in der technischen Redaktion.

Autor: Madlen Nimz

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