Unsere Highlights der tekom-Jahrestagung
Dokuwerk war vom 12.–14. November mit einem fünfköpfigem Team in Stuttgart vertreten. Die Eindrücke waren vielfältig. Wir ziehen unser Fazit.
Veröffentlicht:
Im Bereich Recht und Normen warten die tekom-Tagungen seit letztem Jahr mit sehr vielen Beiträgen auf. Der Grund liegt vor allem in der regen gesetzgeberischen Aktivität der Europäischen Union.
Wer das Ausmaß noch nicht kennt: Hier drei Verordnungen aus dem für uns relevanten Bereich, die im letzten Jahr kurz nacheinander in Kraft getreten sind:
Die Batterieverordnung gilt auch schon seit Februar dieses Jahres, und die neue Produktsicherheitsverordnung ist ab dem 13. Dezember verbindlich anzuwenden.
Damit nicht genug. Im Sommer 2024 sind die Ökodesign-Verordnung (2024/1781) und die KI-Verordnung (2024/1689; „AI Act“) in Kraft getreten. Erstere ist eine Rahmenverordnung, die durch delegierte Rechtsakte für einzelne Produktgruppen konkretisiert wird, und letztere gilt ab August 2026. Und erst letzte Woche, am 18. und am 20. November, sind die Cybersicherheits-VO (2024/2847; „Cyber Resilience Act“) und die neue Produkthaftungsrichtlinie (2024/2853) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Beide treten Anfang Dezember in Kraft. Im Gegensatz zum sonstigen Trend bleibt es im Bereich der Produkthaftung bei einer Richtlinie, die anders als die unmittelbar geltenden EU-Verordnungen erst in nationales Gesetz überführt werden muss.
Wir bei Dokuwerk monitoren diese Entwicklungen und setzen Prioritäten hinsichtlich der Umsetzung, um unseren Kunden zeitnah als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Vermutlich sind wir uns jetzt schon einig, dass die größte Herausforderung die Ökodesign-Verordnung und der aus ihr resultierende digitale Produktpass (DPP) darstellt. Die erste Produktgruppe, die dergestalt reguliert ist, sind Batterien – ab 2027 ist der digitale Batteriepass verpflichtend bereitzustellen.
In den Folgejahren werden zahlreiche weitere Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte unter die Rahmenverordnung gezwungen. Allerdings sind Sie nicht aus dem Schneider, nur weil das für Ihr eigenes Produkt noch nicht zutrifft: Sie müssen nämlich auch die DPP der verbauten Komponenten bereitstellen.
Die Auswirkungen der Ökodesign-Verordnung betreffen somit das Datenmanagement innerhalb ganzer Lieferketten. Andererseits liegen die Informationen, die für die DPP benötigt werden, vermutlich schon woanders vor: In der internen technischen Dokumentation, vor allem aber in den Anleitungen und sonstigen Nutzungsinformationen. Das kann und sollte man ausnutzen, um sich das Leben etwas leichter zu machen, wenn man der Verordnungskanone aus Brüssel schon nicht entkommen kann.
Dabei sind Restrukturierung, Standardisierung, Metadaten und Publikationsformate interessante Stichwörter. Das alles ist genau unser Ding. Zögern Sie nicht, uns rechtzeitig anzusprechen, um Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu erhalten und von Anfang an die Weichen zu stellen.
Im nächsten Teil berichten wir über Neuigkeiten zur Aufbereitung von sicherheitsrelevanten Informationen (ebenfalls unser Ding) und blicken kurz auf die Entwicklung der 82079-Normenreihe.